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Betriebsgründung in der Landwirtschaft: Wahl der Rechtsform, Finanzierung und Steuern

Betriebsgründung in der Landwirtschaft: Wahl der Rechtsform, Finanzierung und Steuern

Eine Betriebsgründung in der Landwirtschaft unterscheidet sich in vielen Punkten nicht von der Existenzgründung in einer anderen Branche. So steht es dir beispielsweise frei, deinen landwirtschaftlichen Betrieb als GbR, KG oder GmbH zu führen. Hinsichtlich der Finanzierung kannst du dich zwischen verschiedenen Finanzierungsformen entscheiden. Um deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen, musst du einige Aspekte beachten, die wir dir hier vorstellen.  

Was ist unter einem landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen?

Ein landwirtschaftlicher Betrieb unterscheidet sich durch bestimmte Kriterien von den Unternehmen, die in anderen Branchen tätig sind.

Zu diesen Kriterien gehören die Produktionsart, die Organisationsformen und das Verwendungsziel, das du für die von dir hergestellten Produkte vorgibst.

Zu den verschiedenen Produktionsarten, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb bekannt sind, gehören der Ackerbau, die Fischzucht, der Obstanbau und die Viehzucht.

Du kannst deinen landwirtschaftlichen Betrieb als Familienbetrieb führen oder eine andere Organisationsform wählen. Hierbei tritt dein Betrieb als Agrarhandelsunternehmen auf, das die erzeugten Produkte auf dem Markt anbietet.

Die Produkte, die du herstellst, verwendest du zum Teil selbst. Für die anderen Produkte gibst du ein Verwendungsziel aus. Dies kann in dem Verkauf oder in der Weiterverarbeitung der Produkte bestehen.

Die verschiedenen Arten landwirtschaftlicher Betriebe

Je nachdem, wie du deinen Betrieb führst, welche Leistungen du erbringst und ob du die Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe ausübst, können die folgenden vier Arten von landwirtschaftlichen Betrieben unterschieden werden:

  • Landwirtschaftlicher Betrieb
  • Teilbetrieb in der Landwirtschaft
  • Zu- oder Nebenerwerbsbetrieb in der Landwirtschaft
  • Gemarkungsbetrieb in der Landwirtschaft

Landwirtschaftlicher Betrieb

Wie wählen wir empfehlenswerte Produkte aus?

Die Auswahl empfehlenswerter Produkte treffen wir anhand dieser 6 Kriterien: Verkaufszahlen, Kundenmeinungen, Preis-Leistung, Produktdaten, Vielfalt und Qualität des Produkts.

Ein vollständig landwirtschaftlicher Betrieb verfügt über Ackerflächen, die du selbst bewirtschaftest. Eventuell unterhält dein Betrieb auch die Tierbestände und ist im Obstanbau oder im Weinanbau tätig.  

Teilbetrieb in der Landwirtschaft

Hast du dich für die Gründung eines Teilbetriebes entschieden, spezialisierst du dich auf eine bestimmte Richtung in der Landwirtschaft. Dies kann etwa der Obst- und Gemüseanbau oder die Viehzucht sein.

Zu- oder Nebenerwerbsbetrieb in der Landwirtschaft

Welche Produkte werden am häufigsten gekauft?

Hohe Verkaufszahlen beweisen die Beliebtheit eines Produkts. Daher geben wir Dir in dieser Liste einen Überblick über die aktuellen Bestseller. (Zuletzt aktualisiert: 2024-12-05)

Du bist in einem Zu- oder Nebenerwerbsbetrieb tätig, wenn der Gewinn aus deinen landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht zu deinen Haupteinnahmequellen gehört. Mit dem Verkauf deiner Produkte generierst du ein zusätzliches Einkommen.

Gemarkungsbetrieb in der Landwirtschaft

Als Gemarkungsbetrieb liegt dein landwirtschaftlicher Betrieb innerhalb einer bestimmten Gemarkung.

Welche Rechtsform gilt für einen Betrieb in der Landwirtschaft?

Für steuerliche Zwecke wählst du die Rechtsform, die dein landwirtschaftlicher Betrieb haben soll. Hierbei kommen die Rechtsformen in Betracht, die auch ein Unternehmen aus einer anderen Branche wählen kann. Hierzu gehören:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Kommanditgesellschaft
  • GmbH

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR kommt für dich als Rechtsform in Betracht, wenn du den landwirtschaftlichen Betrieb gemeinsam mit einem Partner führen möchtest. Dies kann der Ehegatte oder der Bruder sein. Du kannst die GbR aber auch mit einem Partner gründen, der nicht zu deiner Familie gehört. Wichtig ist, dass ihr gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgt.

Der Vorteil der GbR liegt darin, dass ihr bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen müsst. Eine GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen und ist nicht buchführungspflichtig. Ihr erstellt keine Bilanz. Euren Gewinn ermittelt ihr durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) in Betracht.

Ein Nachteil der GbR besteht darin, dass ihr für die Schulden auch mit eurem privaten Vermögen haften müsst.   

Kommanditgesellschaft (KG)

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Anders als bei der GbR ist es bei der KG zwingend vorgeschrieben, die Gesellschaft im Handelsregister eintragen zu lassen und einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen.

Hinsichtlich der Haftung gibt es eine Besonderheit zu beachten: An einer KG sind mindestens zwei Personen – dies sind der Komplementär und der Kommanditist – beteiligt. Der Komplementär ist der Vollhafter. Er haftet – wie alle Gesellschafter einer GbR – auch mit seinem privaten Vermögen. Der Komplementär haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage.  

Mit der Rechtsform einer KG besteht für deinen landwirtschaftlichen Betrieb die Buchführungspflicht. Dies bedeutet, dass du am Ende eines Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufstellst. § 13a EStG könnt ihr hier nicht anwenden.  

GmbH

Der große Vorteil einer GmbH besteht darin, dass kein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen haften muss. Nimmt ein außenstehender Gläubiger euch in Haftung, kann er sich nur aus dem Gesellschaftsvermögen bedienen. Der negative Aspekt einer GmbH ergibt sich mit der Mindeststammeinlage. Diese liegt bei 25.000 Euro.

Die GmbH wird handelsrechtlich als Formkaufmann eingestuft. Für dich bedeutet dies, dass du auch hier die Buchführungspflicht erfüllen musst und dich nicht auf § 13a EStG berufen kannst. Außerdem gibst du bei dem Finanzamt eine Körperschaftsteuererklärung ab.  

Betriebsgründung in der Landwirtschaft: Welche Finanzierungsformen stehen dir zur Verfügung?

Für die Führung deines Betriebes musst du auch finanziell gut aufgestellt sein. Zu den Finanzierungsformen, die du für dich wählen kannst, gehören:

  • Eigenkapital
  • Bankdarlehen

Eigenkapital

Dein Bestand an eigenen Mitteln hilft dir, die Betriebsgründung für deinen landwirtschaftlichen Betrieb auf den Weg zu bringen. Von Vorteil ist es, wenn dein Eigenkapitalanteil mindestens 30 % beträgt. Für die restlichen 70 % kommt die Aufnahme eines Bankdarlehens in Betracht.  

Bankdarlehen

Mit dem Bankdarlehen entscheidest du dich dazu, bei deiner Bank oder einem anderen Kreditinstitut ein Darlehen aufzunehmen. Dies wird dir zu bestimmten Konditionen gewährt. Bei dem Abschluss des Kreditvertrages stehen die Höhe der Zinsen und die Laufzeit für die Rückzahlung der Darlehenssumme im Fokus.

Alternativ ist es dir möglich, einen Sonderkredit bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu beantragen.

Über die beiden genannten Finanzierungsformen hinaus ist es auch möglich, dass du private Darlehen von Freunden und Angehörigen oder öffentliche Zuschüsse in Anspruch nimmst. Hierzu zählen die Agrarinvestitionsförderungsprogramme der Länder, bestimmte Existenzgründungsprogramme oder der Gründungszuschuss. Letzterer hilft dir, wenn du deine landwirtschaftliche Tätigkeit aus einer Arbeitslosigkeit begründest.

Falls du dir bei Krediten unsicher bist, gibt es eine Vielzahl an Online-Kreditrechnern, mit denen du einfach alle nötigen Informationen erhalten kannst.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei einem Betrieb in der Landwirtschaft zu beachten?

Die folgenden Aspekte werden für dich wichtig, wenn du deine steuerlichen Pflichten erfüllen musst.

Deine Steuererklärungspflicht

Führst du deinen landwirtschaftlichen Betrieb als GbR oder als KG, erklärst du deinen Gewinnanteil als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in deiner Einkommensteuererklärung. Hast du dich für die Gründung einer GmbH entschieden, gibst du eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt ab.    

Das abweichende Wirtschaftsjahr

Ein Unternehmen aus einer anderen Branche ermittelt seinen Gewinn in der Regel für ein komplettes Kalenderjahr. Für die Betriebe in der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber ein abweichendes Wirtschaftsjahr zwingend vorgegeben. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr umfasst ebenfalls den Zeitraum von 12 Monaten. Es beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.   

Abgabefrist für die Steuererklärung

Wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres gilt für dich eine andere Abgabefrist als für die anderen Unternehmer. Erklärst du deine Steuern selbst, endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 am 2. April 2024. Lässt du dich von einem Steuerberater unterstützen, kannst du dir bis zum 31. Dezember 2024 Zeit lassen.

Wegfall der degressiven Abschreibung

Bis zum 31. Dezember 2022 konntest du die degressive Abschreibung für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter – z. B. einen Mähdrescher – in Anspruch nehmen. Dies führte zu einem erhöhten Abschreibungsbetrag und zu einer Gewinnminderung, die sich auch auf die Höhe der Steuern auswirkte.

Mit dem 1. Januar 2023 ist die degressive Abschreibung weggefallen. Schafft du jetzt ein bewegliches Wirtschaftsgut für deine landwirtschaftliche geführte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an, kannst du nur noch die lineare Abschreibung anwenden. Hierbei verteilst du die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.   

Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Investitionen

Planst du für deinen landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb der nächsten drei Jahre eine größere Anschaffung, kannst du in diesem Jahr den sogenannten Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass du bis zu 40 % der Anschaffungskosten als Abschreibung geltend machst, bevor du die Investition tatsächlich getätigt hast.

Beachte aber, dass du die Rücklage im Jahr der Anschaffung wieder gewinnerhöhend auflösen musst.

Wichtige Aufbewahrungsfristen

Für die Zwecke einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt musst du bestimmte Aufbewahrungsfristen beachten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der 6-jährigen Aufbewahrungsfrist und der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist. Deine Bilanzen, Bücher, Rechnungen und Inventare musst du nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres für 10 weitere Kalenderjahre aufbewahren. Die 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für Geschäftsbriefe und deine anderen Unterlagen.